Staatliche Späh-Software – Der Bundestrojaner
Nach der jüngsten Aktion des Chaos Computer Club (CCC) ist der so genannte Bundestrojaner wieder in aller Munde. Konkret bestehen die neuesten Vorwürfe der Datenschützer darin, dass den Ermittlungsbehörden in unzulässig weitem Umfang einer Kontrolle der überwachten Personen ermöglicht werde.
Der Bundestrojaner stellt ein Programm dar, das zunächst auf den Rechner des auszuspähenden Verdächtigen aufgespielt werden muss. Gängig ist insofern, den Trojaner im Anhang einer E-Mail zu versenden und darauf zu hoffen, dass der Adressat die angehängte Datei öffnet. Sobald dies geschieht, aktiviert sich der Bundestrojaner und entfaltet, vom Benutzer des Computers unbemerkt, seine Dienste.
Nach den jüngsten Erkenntnissen des Chaos Computer Club soll der Bundestrojaner aber weit mehr können, als es nach Vorgaben des Verfassungsgerichtes aus Karlsruhe eigentlich zulässig wäre. Die Analyse der Datenschützer, die gerade einen vermeintlichen Bundestrojaner untersucht haben, hat ergeben, dass nicht lediglich ausgehende Emails abgefangen und gelesen werden können. Vielmehr soll es den Überwachungsbehörden auch möglich sein, auf die gespeicherten Daten auf der Festplatte zuzugreifen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht aber unlängst als unverhältnismäßig intensiven Eingriff in Grundrechte Verdächtiger beschrieben und damit für unzulässig erklärt.
Brisant ist ferner, dass die Datei, die dem Chaos Computer Club von dritter Seite zugespielt worden ist und angeblich bereits in der Vergangenheit präventiv eingesetzt wurde, noch über eine weitere entscheidende Funktion verfügen soll. Es sei nämlich möglich, die Schadsoftware durch externen Zugriff zu steuern, wodurch unter Umständen auch Dateien auf dem Computer der jeweils betroffenen Person installiert werden können, die zuvor gar nicht dort vorhanden waren.
Dies lässt befürchten, dass im schlimmsten Falle Beweismittel auf einem Rechner platziert werden können, um auf dieser Grundlage gegen den Eigentümer des PC später eine Anklage oder gar eine Verurteilung durch ein Strafgericht zu erreichen. Dabei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob von dieser technischen Option durch den Staat auch tatsächlich Gebrauch gemacht werden würde. Denn alleine die vorhandene Möglichkeit könnte Verteidiger im Strafverfahren auf den Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” (“in dubio pro reo”) verweisen und einen Freispruch für ihren Mandaten fordern lassen.
Damit der Hiobsbotschaften nicht genug, denn zu den Angriffspunkten des Bundestrojaners soll zusätzlich auch die Steuerung der eventuell an PC oder Laptop integrierten Webcam gehören. Dies bedeutet, dass Ermittlungsbehörden der Bundesrepublik in der Lage wären, das Wohn- oder Arbeitszimmer eines Verdächtigen permanent zu observieren und insoweit eine konstante Bildübertragung zu gewährleisten. Eine solche Maßnahme läge hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität noch deutlich über dem einst politisch heiß umstrittenen “Großen Lauschangriff”.
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England warnt vor Scheitern des Euros
Der Premierminister Englands, David Cameron, warnte die Euro-Zone vor einer ökonomischen Krise in einem Interview mit der britischen Wirtschaftszeitung “Financial Times” am Montag. Das Problem in Europa, so meinte er, lasse sich nur noch mit einem “big bazooka approach”, also mit dem Einsatz einer großen Panzerfaust, lösen. Ansonsten drohe den Euro-Ländern in wenigen Wochen eine wirtschaftliche Katastrophe.
Cameron forderte vor allem Deutschland und Frankreich auf ihre Differenzen beizulegen. Beide Länder sollten die kollektive Verantwortung für die Beseitigung der Krise übernehmen. Beide Länder sollten im Rahmen eines Fünf-Punktes Plans zur Lösung der Krise gemeinsame Schritte unternehmen. Die momentane Unsicherheit habe nämlich eine erschreckende Wirkung auf die Weltwirtschaft.
An Angela Merkel gerichtet, gab der Premierminister den Rat kompromisslos das Richtige zu tun, ohne Angst vor dem Verlust von Wählerstimmen. Der bisherige Ansatz “ein bisschen zu wenig ein bisschen zu spät zu tun” sei jetzt nicht mehr angebracht. Es gehe darum dieser Krise rücksichtslos zu lösen, denn das Ziel sei ja eine funktionierende Euro-Zone. Den Politikern wird in einem Leitartikel der “Financial Times” vorgeworfen, sie seien nicht in der Lage der Bevölkerung die Situation richtig zu erklären, vor allem in Deutschland.
Im Artikel der Zeitung wurden der Euro-Zone drei Schritte zur Lösung der Krise nahegelegt. Zunächst sollte Griechenland unterstützt werden, außerdem soll der Euro-Rettungsschirm (EFSF =European Financial Stability Fund oder Europäische Finanzstabilisierungsfazilität ) aufgestockt werden und schließlich müssten Banken über genügend Kapital verfügen.
Großbritannien möchte bei der Lösung des Konflikts anschieben, erwarte aber von den Euro-Ländern, dass sie die entscheidenden Schritte tun. Da 40 Prozent von britischen Exporten in die Euro-Länder gehen, liegt den Briten sehr viel an der Stabilität in den Euroländern.
Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Präsident Nicolas Sarkozy hatten sich erst am Sonntag in Berlin zu einem Gipfel getroffen, die Entscheidungen dieser Sitzung waren aber enttäuschend. Bis zum Ende des Monats möchten sie einen Plan zur Lösung der Euro-Krise vorlegen. Die Ergebnisse sollen sowohl Lösungen für die Schuldenkrise in Griechenland, wie auch Vorschläge zur Stabilisierung des Euros bieten. Außerdem soll es eine Stütze geben für Banken, die in Gefahr stehen, in den Sog der Krise gezogen zu werden.
“Die Zeit ist knapp, die Lage prekär.” Diese Worte Camerons deuten auf die Dringlichkeit der Lage hin und zeigen die Notwendigkeit nun stärkere Mittel in der Bewältigung der Krise einzusetzen, um der Gefahr eines wirtschaftlichen Desasters oder gar der Auflösung der Währungsunion entgegenzutreten.
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